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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§1 Allgemeines
 
  1. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten für unsere Angebote, Planungsleistungen und Leistungen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die auch für künftige Geschäftsbeziehungen so lange gelten, bis von uns geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner zugänglich gemacht werden.

  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte aus laufender Geschäftsverbindung, auch wenn sie einmal nicht ausdrücklich zugrunde gelegt wurden.

  3. Alle Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Für mündlich oder telefonisch erteilte Auskünfte bzw. Nebenabreden übernehmen wir keine Gewähr.

 

§2 Angebot und Auftragsbestätigung
 
  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsschluss. Dieser erfolgt unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und termingerechten Belieferung unserer Zulieferer. Bei Lieferverzug wird der Vertragspartner informiert; bei Nichtausführung wird eine bereits erbrachte Gegenleistung zurückerstattet.

  2. Planungsleistungen, die über ein Angebot hinausgehen, können nach Aufwand von uns berechnet werden; soweit sie von Dritten ohne unsere Zustimmung verwendet werden, übernehmen wir keine Haftung.

  3. Die Überlassung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten uns nicht zum Vertragsschluss.

  4. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind.

  5. Bei unserem Angebot ist von den sichtbaren Gegebenheiten ausgegangen worden. Sollten Abweichungen auftreten, die einen Zusatzaufwand erfordern, müssen diese gesondert verhandelt werden.

  6. Technische Änderungen, die objektbedingt sinnvoll oder im Rahmen des technischen Fortschritts angezeigt sind, sind vertragsgemäß, sofern dadurch dem Vertragspartner keine merklichen Nachteile entstehen.

  7. Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen, Prospekten oder in der vorvertraglichen Korrespondenz sind nur als annähernd zu betrachten. Wir behalten uns unwesentliche Änderungen und Abweichungen, insbesondere solche, die eine Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, ebenso wie die Verwendung wenigstens gleichwertiger Werkstoffe bzw. Bauteile vor.

  8. Bei Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragsbestätigung sind wir berechtigt, 10% vom Auftragswert als pauschale Unkostenbeteiligung für Planungs und Ingenieurleistungen zu berechnen.

  9. Wir garantieren die Statik der PV-Anlage inkl. der Unterkonstruktion. Eine Statikprüfung der darunter liegenden Dachkonstruktion können wir nicht durchführen und muss im Zweifelsfall von einem Fachmann durchgeführt werden.

  10. Das Angebot ist vorbehaltlich der Erlaubnis des Netzbetreibers, dass die Anlage ans Netz genommen werden darf.

 

§3 Preise
 
  1. Die von angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Wochen liegt. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 8%, ist der*ie Kunde*in berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.

  3. Kosten für Umbauten oder Anbauten am Zählerschrank und Erdung werden nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart und im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten.

 

§4 Zahlung
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  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die Zahlungen in folgenden Teilleistungen zu erbringen: 30% bei Auftragserteilung, 70% bei technischer Betriebsbereitschaft durch Fertigstellung, Zahlungsziel jeweils nach Erhalt der Rechnung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer binnen 7 Tagen zum Zeitpunkt der Lieferung.

  2. Unsere Mitarbeiter (Vertreter) sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt.

 

§5 Lieferung
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  1. Die Angaben der Lieferzeiten gelten als Orientierungspunkte und nur dann als fix vereinbart, wenn dies ausdrücklich erklärt worden ist.

  2. Für Schäden aus Lieferverzug (z.B. Ausfall der Einspeisevergütung, Finanzierungszinsen, etc.) übernehmen wir keine Haftung. Die Einhaltung von Liefer- und Montage Fristen setzt voraus, dass der Vertragspartner seine Verpflichtungen einhält. Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig.

  3. Ohne besondere Vereinbarung steht die Versandart in unserem Ermessen.

  4. Sendungen, die bei Auskunft Spuren von Beraubung oder Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden: der Auslieferer und wir sind unverzüglich zu unterrichten.

  5. Die Ware ist bis zur Verarbeitung vom Vertragspartner diebstahl- und feuersicher kostenlos zu verwahren.

  6. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, verbindliche Erklärungen für uns gegenüber dem Auslieferer der Ware abzugeben.

 

§6 Eigentumsvorbehalt
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  1. Wirr behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung vor. Wir sind berechtigt, die Ware zurück zu nehmen, wenn der Vertragspartner nicht ordnungsgemäß zahlt. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

  2. Bis zur vollständigen Bezahlung steht die aus dem beauftragten Projekt resultierende Einspeisevergütung der D,5 Energie GmbH zu.

 

§7 Mitarbeit
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  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, kostenlos Strom, Wasser, etc. zur Verfügung zu stellen. Er verpflichtet sich auch, alle Maßnahmen zu ergreifen oder anzunehmen, die eine reibungslose Montage gewährleisten.

 

§8 Gewährleistung
 
  1. Die Gewährleistung geht dahin, dass wir nach unserer Wahl entweder die gelieferten Teile reparieren, auswechseln oder neu liefern. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir in angemessener Zeit den Mangel nicht beheben können. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teiler fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Der Vertragspartner ist angehalten, unsere bzw. die Vorschriften des Zulieferers einzuhalten.

  2. Wir übernehmen keine Gewähr, bzw. Schadensersatzforderungen für Mängel im öffentlichen Netz.

  3. Soweit der Hersteller eine eigene, über die Gewährleistung hinausgehende Garantie gibt, gilt diese Garantie für uns nicht, hier gilt die Herstellergarantie.

  4. Für Schadensersatzansprüche jeder Art haften wir für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit.

 

§9 Haftung
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  1. Der Haftungsübergang auf den Vertragspartner erfolgt bei Verlassen der Ware aus unserem Haus.

  2. Wir übernehmen keine Haftung für evtl. notwendige Blitzschutzeinrichtungen, eine ggfs. Notwendige Baugenehmigung, eine evtl. unzureichende Baustatik, Folgeschäden aus der Handhabung mit asbesthaltigen Stoffen, Versicherungsfragen, etc.

  3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns und unseren Mitarbeitern. 4. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

  4. Die Verjährungsfrist für Mängel, die mit der Inbetriebnahme bzw. dem Abschluss der Installation beginnt, beträgt 24 Monate, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen.

 

§10 Rechte

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  1. 1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, unsere Unterlagen nicht Dritten zu überlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 5.000€ zu zahlen. Je Woche einer fortgesetzten Zuwiderhandlung gilt als selbstständige Zuwiderhandlung. Die D,5 Energie GmbH kann statt der Vertragsstrafe Schadensersatz verlangen.

 

§11 Händler
 
  1. Diese Regelungen gelten sinngemäß, wenn der Vertragspartner für uns ein Händler ist, der seinerseits Endkunden ausliefert. Wenn wir es nicht ausdrücklich schriftlich gestattet haben, darf insoweit nicht mit unserem Namen geworben werben.

 

§12 Datenspeicherung
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  1. Gemäß §33 BDSG weisen wir darauf hin, dass Kundendaten zu unserem internen Gebrauch als Lieferanschriften für Zulieferer gespeichert werden.

 

§13 Zuständigkeit
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  1. Für alle Streitigkeiten ist das für den Firmensitz der D,5 Energie GmbH zuständige Gericht ausschließlich zuständig. 2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.

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